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Digitale Gesetzeszwillinge: Wo die Forschung heute steht

Woran die Forschung zu digitalen Gesetzeszwillingen arbeitet: agentische Pipeline von der Gesetzesprosa zum prüfbaren Zwilling, Ankerfall Kommunalsteuer.

Datum

28. August 2026

Autorin oder Autor

Florian Schnitzhofer

Lesezeit

9 Min. Lesezeit

Tags

Digitaler Gesetzeszwilling, Selbstfahrender Staat, Agentische Pipeline, Verwaltungsrecht, Kommunalsteuer
Fassade des österreichischen Parlaments in Wien mit der Pallas-Athene-Statue vor dem Säulenportikus.

Verwaltungsrecht wird als Prosa veröffentlicht. Jede Behörde, jeder Softwareanbieter und jedes Unternehmen übersetzt dieselben Bestimmungen erneut in eigenen Programmcode, teuer, repetitiv und ohne dass die Entscheidungen dabei dokumentiert würden. Seit 2024 arbeiten wir an der Johannes Kepler Universität Linz gemeinsam mit ReqPOOL daran, diese Übersetzung zu mechanisieren, ohne die Garantien des Rechtsstaats aufzugeben. Dieser Beitrag beschreibt, woran die Forschung im August 2026 arbeitet: an einer agentischen Pipeline, die Gesetzestexte in prüfbare digitale Gesetzeszwillinge überführt, und an einem Benchmark, der jede Designentscheidung gegen die verfügbaren Alternativen misst. Die Ergebnisse dieser Arbeit erscheinen mit der wissenschaftlichen Publikation; hier geht es um die Fragestellung, den Aufbau und den Stand des Vorhabens.

Das Problem: Recht wird tausendfach in Code übersetzt

Dag Wiese Schartum hat 2020 beschrieben, wie Rechtsquellen zu Programmcode werden. Der erste Schritt, die Qualifikation der Rechtsquellen, wird dabei fast immer implizit durchgeführt und nirgends festgehalten. Rules-as-Code-Ansätze wie OpenFisca, Catala oder PROLEG haben das Produkt ausführbar gemacht, die Übersetzung selbst blieb Handarbeit. Die Folge sind divergierende Implementierungen: Identische Sachverhalte liefern in verschiedenen Systemen unterschiedliche Ergebnisse. Das ist zuerst ein Problem des Rechtsstaats und erst danach ein Softwareproblem.

Drei Prämissen aus den bisherigen, publizierten Studien des Programms umreißen die Aufgabe:

  • Ökonomisch. Die dezentrale Übersetzung ist ein Kostenfaktor erster Ordnung. Für die oberösterreichische Tourismusabgabe mit rund 29.000 betroffenen Betrieben zeigt die Belastungsstudie (JURISIN 2026), dass ein zentral gepflegter, maschinenausführbarer Zwilling die Verwaltungslast der Gesetzesimplementierung gegenüber der dezentralen Umsetzung um etwa das 35-Fache senkt. Zum Vergleich: Die PROLEG-Formalisierung des Vertragsrechtsteils des japanischen Zivilgesetzbuchs hat rund 900 Personentage Expertenaufwand über zehn Jahre gekostet; der deutsche Nationale Normenkontrollrat beziffert die Erfüllungskosten neuer Bundesregulierung allein für 2025 mit 17,3 Milliarden Euro.
  • Normativ. Die Anforderungen an rechtsstaatskonforme Automatisierung sind bekannt und streng. Eine Grounded-Theory-Studie mit neun Senior-Expertinnen und -Experten aus EU-Gesetzgebungsorganen, nationalem Parlament, Legistik, Notariat, Public-Sector-Software und Wissenschaft (JURIX 2025, AIOG 2026) ergab vier Machbarkeitsbedingungen: Automatisiert werden nur deterministische, ermessensarme Teilentscheidungen; Rechtssemantik wird standardisiert und ontologisch ausgerichtet; Normen werden in berechenbare Strukturen überführt, die jede Ausgabe zu den kundgemachten Quellen zurückverfolgbar halten; und Gesetzgebungs- und Governance-Prozesse müssen Text und ausführbares Gegenstück synchron halten.
  • Technologisch. Ungesicherte Sprachmodelle erfüllen die ökonomische Prämisse und verfehlen die normative. Die Literatur berichtet 58 bis 88 Prozent Halluzinationen bei nackten Modellen auf verifizierbaren Rechtsfragen und 17 bis 43 Prozent bei kommerziellen retrieval-gestützten Legal-Tools. Wo das Gesetz ein bestimmtes Ergebnis verlangt, ist probabilistisches Antworten unzulässig, und jede Erklärung muss die maßgeblichen Bestimmungen zitieren.

Für jeden heute einsetzbaren Ansatz sind diese drei Prämissen gemeinsam unerfüllbar. Genau daraus ergibt sich die Forschungsfrage: Welche Architekturfestlegungen und welcher Konstruktionsprozess machen maschinell erzeugtes ausführbares Recht von Haus aus normkonform, und welche dieser Festlegungen sind notwendig, weil ohne sie ein bekannter Fehlermodus zurückkehrt?

Was ein digitaler Gesetzeszwilling ist

Ein Digital Twin of Administrative Law besteht aus vier bewusst getrennten Schichten, die wir in den bisherigen Beiträgen des Programms beschrieben haben:

  1. Gesetzestext. Der kundgemachte Wortlaut jeder ausgewählten Rechtsquelle, wörtlich und unverändert, je Passage mit Zitat und Dokumentklasse.
  2. Ontologie. Ein maschineninterpretierbares Vokabular für Subjekte, Begriffe und Parameterklassen, in OWL und RDF.
  3. Konfiguration. Ein maschinenlesbarer Graph mit der Schnittstelle und jedem normativen Wert, etwa Sätzen, Schwellen und Freibeträgen, jeweils mit Verweis auf die maßgebliche Bestimmung.
  4. Logik. Eine ausführbare Entscheidungsfunktion, die Falldaten, Ontologie und Konfiguration auf eine Entscheidung abbildet und diese durch Verweis auf die Normen erklärt.

Die Trennung ist der Kern des Ansatzes: Der Text bleibt authentisch, die Ontologie fixiert das Vokabular, die Konfiguration trägt alles, was eine Novelle ändern kann, und die Logik trägt nur Struktur. Daraus folgt das Ziel, an dem sich der Entwurf messen lassen muss: Ändert der Gesetzgeber einen Satz oder eine Schwelle, soll sich das Verhalten des publizierten Zwillings durch einen Eintrag in der Konfiguration ändern, nicht durch neuen Programmcode. Und weil ein Aufruf aus maschinenlesbaren Fallfakten besteht, soll keine Entscheidung davon abhängen, wie ein Fall in natürlicher Sprache beschrieben wurde.

Publizierte Zwillinge werden versioniert und über zwei Schnittstellen bereitgestellt: eine Web-Schnittstelle (REST) für eGovernment-Anwendungen und Unternehmenssoftware und eine Werkzeugschnittstelle für KI-Agenten über das Model Context Protocol. Ein Zwilling ist damit Werkzeug für konventionelle Software und für agentische KI zugleich, und im Entscheidungspfad steht kein Sprachmodell.

Der Ankerfall: die Kommunalsteuer

Als aktueller Ankerfall dient die österreichische Kommunalsteuer nach dem KommStG 1993, bundeseinheitlich geregelt, von den Gemeinden vollzogen und auf den Cent auswertbar. Unternehmen zahlen 3 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme je gemeindlicher Betriebsstätte (§ 9). Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage 1.460 Euro nicht, wird ein Freibetrag von 1.095 Euro abgezogen. Dazu kommen Befreiungen (§ 8), die Sechsmonatsgrenze bei Arbeitskräfteüberlassung (§ 7) und die Zerlegung auf mehrere Gemeinden (§ 10). Rechtlich ist der Fall anspruchsvoll: Kompetenznormen der Verfassung, referenzierte Einkommensteuer- und Sozialversicherungsgesetze, EU-Leiharbeitsrichtlinien, Judikatur und Ministerialerlässe gehören dazu, während lexikalisch ähnliche Distraktoren wie die Wiener Dienstgeberabgabe draußen bleiben müssen. Genau diese Mischung aus Determinismus und juristischer Tiefe macht die Kommunalsteuer zum geeigneten Prüfstein. Forschungspartner sind das Bundeskanzleramt, die Stadt Linz (Büro des Magistratsdirektors), die Johannes Kepler Universität und die Binary Growth GmbH.

Woran wir aktuell forschen: die agentische Pipeline

Die bisherigen Zwillinge sind in einem Vorgehen entstanden, in dem ein Sprachmodell Artefakte vorschlägt und Expertinnen und Experten jeden Schritt validieren. Die laufende Arbeit geht einen Schritt weiter und untersucht, ob eine gestufte Pipeline aus spezialisierten Agenten die Übersetzung so weit mechanisieren kann, dass eine zentrale Konstruktion mit N-facher Wiederverwendung den gemessenen Größenordnungsvorteil bewahrt und dabei jede Machbarkeitsbedingung respektiert. Drei Forschungsfragen leiten die Arbeit:

  • Architektur. Welche Repräsentation und welche maschinell prüfbaren Verträge zwischen den Schichten machen ein ausführbares Replikat eines Rechtsregimes von Haus aus rückverfolgbar, gleichbehandelnd und unter Novellen wartbar?
  • Generierung. Welche Klasse von Konstruktionsmethoden, von lexikalischem Retrieval über Zitationsnetzwerke und graphbasierte Auswahl bis zu LLM-Agenten, erzeugt solche Repräsentationen zuverlässig, unter welchen Bedingungen, und was tragen Verankerung in den Quellen, Verträge und menschliche Prüfung jeweils bei?
  • Dominanz. Übertrifft die agentische Konstruktion manuell erstelltes Rules as Code, ungesicherte Modellnutzung und retrieval-basierte Verfahren bei Rechenkorrektheit, Zitationsvollständigkeit und Unabhängigkeit von der Fallformulierung, und bleibt dabei der ökonomische Vorteil erhalten?

Der Entwurf, der geprüft wird, beruht auf drei Festlegungen. Verankerung: Agenten schlagen Rechtsquellen ausschließlich über stabile, auflösbare Identifier vor, etwa ELI-Adressen im Rechtsinformationssystem des Bundes, ECLI für Judikatur oder Findok für Erlässe; Volltexte werden abgerufen, nie generiert, und ein erfundener Identifier löst nicht auf und gelangt daher nie in die Bibliothek. Verträge vor Vertrauen: Die Schichten sind durch maschinell prüfbare Regeln verbunden, zum Beispiel darf kein normativer Wert als Programmliteral in der Logik stehen, und jede Entscheidung muss ein Ableitungsprotokoll liefern, das für jeden Parameter und jede Regel die Bestimmung nennt, aus der sie stammt. Menschliche Freigabe mit Versionsautorität: Agenten produzieren Vorschläge, Prüfgates filtern mechanisch, und nur die Annahme durch eine Autorin oder einen Autor verändert den Projektzustand; jede Version ist unveränderlich und attribuierbar.

Die Pipeline arbeitet in Stufen, die Schartums Transformationsprozess verfeinern: Quellenvorschlag und Korpusauswahl entsprechen der Qualifikation der Rechtsquellen; Passagenauswahl mit einer Bewertung der Zwillingstauglichkeit in den Dimensionen Adressierbarkeit, Normativität, Berechenbarkeit und rechtsstaatliche Bestimmtheit sowie die Erzeugung von Ontologie- und Konfigurationsschicht entsprechen Interpretation und Spezifikation; die Logikschicht entspricht der Formalisierung; Verifikation gegen die bestätigte Spezifikation und der Freigabe-Workflow entsprechen dem Testen. Der Unterschied zur Praxis: Jeder Schritt, den Schartum in den Köpfen der Fachleute verortet, wird als persistiertes, versioniertes und zitierbares Artefakt externalisiert.

Wie wir evaluieren

Ob die Festlegungen notwendig sind, lässt sich nur durch Messung gegen die einsetzbaren Alternativen zeigen. Dafür entsteht ein quellenrückverfolgbarer Benchmark zur Kommunalsteuer, der die Korpusauswahl, also den bisher undokumentierten Eröffnungsschritt, zu einer messbaren Stufe macht. Verglichen werden deterministische Auswahlverfahren, agentische Varianten und modellgestützte Konstruktion mit und ohne Verankerung in einem kuratierten Katalog, jeweils in derselben Vier-Schichten-Architektur und gegen dieselben expertenvalidierten Testfälle mit eurogenauen Referenzbeträgen.

Gemessen wird entlang der Designanforderungen, die aus den vorangegangenen Studien stammen: Authentizität des Gesetzestexts, Rückverfolgbarkeit jedes normativen Werts, Rechenkorrektheit, Vollständigkeit der zitierten Rechtsgrundlage, Gleichbehandlung unabhängig von Formulierung und Wiederholung, Wartbarkeit unter Novellen, menschliche Aufsicht, Erklärbarkeit in Rechtsbegriffen, Auditierbarkeit, Isolation generierten Codes und ökonomische Tragfähigkeit. Positioniert wird der Ansatz gegen Rules as Code, gegen ungesicherte Sprachmodelle und gegen Verfahren, die je Fall Evidenz suchen. Die Zahlen, Tabellen und statistischen Tests dieser Evaluation veröffentlichen wir mit dem Paper; bis dahin bleiben sie bewusst unveröffentlicht.

Die Grenzen des Vorhabens sind benannt: ein Regime, eine Jurisdiktion, ein europäisch und expertenlastig zusammengesetztes Sample in der qualitativen Studie, ein Belastungsmodell auf Basis von Expertenschätzungen. Die Replikation über weitere österreichische Abgaben ist vorbereitet; der Feldvergleich gegen ein reales konventionelles Implementierungsprojekt ist die natürliche nächste Studie. Weitere Achsen sind versionierte Ressourcen und temporale Testsets, formale Verifikation der generierten Logik gegen das Konfigurationsschema und die Nutzung von Zwillingen durch Planungsagenten, die mehrere Zwillinge als Werkzeuge komponieren.

Einordnung im Forschungsprogramm

Die Arbeit ist die Integrationsstufe eines gestuften Design-Science-Programms. Die erste Stufe lieferte mit der Grounded-Theory-Studie die Machbarkeitsbedingungen und Designprinzipien, die zweite die Vier-Schichten-Architektur und die Belastungsstudie zur Tourismusabgabe, die dritte das Benchmark-Instrument für die Korpusauswahl. Die vierte Stufe fügt Formalisierung, Referenzimplementierung und Evaluation zusammen.

Die Vorarbeiten sind publiziert: die Grounded-Theory-Studie als Poster bei JURIX 2025 (mit Christoph G. Schuetz), die Designprinzipien beim AIOG-Workshop der ICAIL 2026 und die Belastungsstudie zur Tourismusabgabe bei JURISIN 2026 (jeweils Schnitzhofer, Nikiforova, Schuetz), die Architektur beim SEMANTiCS 2025 Developers Workshop und beim NLL2FR-Workshop der JURIX 2025. Das Buch The Self-Driving State (Springer 2026) ordnet den digitalen Gesetzeszwilling in das Gesamtbild des selbstfahrenden Staates ein. Eine Übersicht aller Beiträge des Programms finden Sie unter Publikationen, die Forschungsroadmap bis 2030 im Beitrag Die Forschungs-Roadmap der digitalen Gesetzeszwillinge.

Der nächste Schritt

Für Verwaltungen heißt der Stand der Forschung: Die deterministische, parametrisierbare Schicht des Verwaltungsrechts, also Abgaben, Gebühren, Sätze, Schwellen, Fristen und Anspruchsprüfungen, ist der Bereich, in dem digitale Gesetzeszwillinge zentral konstruiert, geprüft und als Dienst bereitgestellt werden können, während offene Wertungen und Ermessen beim Menschen bleiben. Für Unternehmen heißt er: Ein publizierter Zwilling kann die eigene Nachprogrammierung jeder Novelle durch einen Aufruf mit nachvollziehbarem Ableitungsprotokoll ersetzen.

Wenn Sie prüfen wollen, welche Ihrer Verfahren oder Abgaben sich für einen digitalen Gesetzeszwilling eignen, sprechen wir das gerne konkret durch: Expertengespräch buchen. Wie ReqPOOL Verwaltungen auf diesem Weg begleitet, zeigt die Seite Öffentliche Verwaltung.


Quellen

  • Florian Schnitzhofer, Christoph G. Schuetz, Enhancing Automated Decision-Making in Administrative Law Through Digital Twins of Legislation: A Grounded Theory Approach, JURIX 2025, IOS Press, S. 436–438.
  • Florian Schnitzhofer, Christoph G. Schuetz, Towards Translating Natural Language Normative Text into a Digital Twin of Administrative Law, NLL2FR-Workshop, JURIX 2025.
  • Florian Schnitzhofer, Christoph G. Schuetz, Towards a Scalable Architecture for Legal Ontologies Integrated into Digital Twins of Administrative Law, SEMANTiCS 2025 Developers Workshop.
  • Florian Schnitzhofer, Nikiforova, Christoph G. Schuetz, Digital Twins of Legislation for Explainable Automated Decision-Making in Administrative Law, AIOG-Workshop, ICAIL 2026.
  • Florian Schnitzhofer, Nikiforova, Christoph G. Schuetz, Reducing Administrative Burden by Automating the Translation of Administrative Law into Digital Twins of Legislation, JURISIN 2026, LNCS, Springer.
  • Dag Wiese Schartum, From Legal Sources to Programming Code, 2020.
  • Florian Schnitzhofer, Patrick Pils, Philipp Seper-Ambros, The Self-Driving State, Springer 2026. Zum Buch
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