Grenzüberschreitend: Unternehmensgründung als europäischer Anwendungsfall
Warum die Unternehmensgründung im Binnenmarkt der nächste Anwendungsfall für digitale Gesetzeszwillinge ist: Register, Ontologie und Forschungsagenda.
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Bisher haben wir digitale Gesetzeszwillinge an österreichischen Abgaben erprobt: an der Tourismusabgabe eines Bundeslandes und an der bundesgesetzlich geregelten Kommunalsteuer. Beide Fälle enden an der Staatsgrenze. Die Unternehmensgründung endet dort nicht: Wer heute in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Unternehmen gründet, tut das unter nationalem Recht, das europäische Richtlinien umsetzt, und mit Nachweisen, die aus den Registern anderer Staaten stammen. Dieser Beitrag beschreibt, warum die Gründung der geeignete nächste Anwendungsfall ist, welche Rolle Register und Ontologie dabei spielen und was das für unsere Forschungsagenda bedeutet.
Die Gründung als Geschäftslage mit vielen Rechtsquellen
In „Der selbstfahrende Staat“ (Springer Gabler 2024) haben wir die Leistungen des Staates für Unternehmen entlang von 16 Geschäftslagen geordnet, und die Gründung steht am Anfang. Im analogen Staat bedeutete sie einen Notariatstermin, eine anwaltlich ausgearbeitete Errichtungserklärung, die Angabe von Branche und Zweck und gegebenenfalls eine Gewerbeberechtigung, ehe das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen werden konnte. Der digitale Staat erfasst die Stammdaten elektronisch und verifiziert die Identität über ID Austria oder die BundID, registriert aber weiterhin getrennt bei Firmenbuch, Finanzamt und Sozialversicherung. Der automatisierte Staat bietet einen Standardgründungsprozess in Echtzeit, in dem alle Daten sofort bei den zuständigen Stellen ankommen. Der selbstfahrende Staat berät: Er ermittelt aus strukturiert bereitgestellten Angaben passende Rechtsformen, Namen und Gewerbe, registriert nach Zustimmung automatisch und löst die Folgeprozesse aus, von der Steueranmeldung bis zur Förderung.
Was diese Stufenfolge für unsere Forschung interessant macht, ist die Zahl der Rechtsquellen, die in einer einzigen Geschäftslage zusammentreffen. Das GmbH-Gesetz regelt Rechtsform, Stammkapital und Errichtung; das Firmenbuchgesetz die Eintragung; die Gewerbeordnung die Berechtigung und den Befähigungsnachweis; das Abgabenrecht die steuerliche Erfassung; das Sozialversicherungsrecht die Anmeldung. Darüber liegt das Unionsrecht: Die Richtlinie (EU) 2019/1151 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die vollständige Online-Gründung bestimmter Kapitalgesellschaften, in Österreich der GmbH, zu ermöglichen und sie binnen fünf Arbeitstagen abzuschließen, wenn ausschließlich natürliche Personen mit den vorgesehenen Mustern gründen, sonst binnen zehn. Ein Gründungsverfahren ist damit kein Gesetz, sondern ein Bündel von Gesetzen, und genau solche Bündel wollen wir als Nächstes in Zwillinge übersetzen.
Nicht alles darin ist berechenbar. Die erste Machbarkeitsbedingung aus unserer Interviewstudie, im Beitrag Erklärbare automatisierte Entscheidungen aus dem Gesetzeszwilling als erste der vier Kernkategorien beschrieben, verlangt, nur deterministische und parametrisierbare Teilentscheidungen zu automatisieren. Für die Gründung lässt sich diese Grenze sauber ziehen:
- Deterministisch. Ob eine Ein-Personen-GmbH die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG ohne Notariatsakt nutzen darf; ob Stammkapital und Bareinzahlung den Mindestwerten entsprechen; welche Gebühren anfallen und ob die Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz greift; ob eine Tätigkeit ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ist; welche Fristen laufen.
- Ermessen. Ob eine Firma unterscheidungskräftig ist und nicht irreführt; ob eine individuelle Befähigung nach § 19 Gewerbeordnung vorliegt; ob eine im Ausland erworbene Qualifikation gleichwertig ist, wo keine automatische Anerkennung besteht.
Der Zwilling deckt die erste Liste ab und gibt die zweite an Menschen zurück. Das ist keine Einschränkung des Anwendungsfalls, sondern seine Voraussetzung.
Was der Binnenmarkt daran ändert
Bei der Tourismusabgabe haben wir gezeigt, dass eine zentral bereitgestellte, ausführbare Fassung eines Gesetzes die kollektive Umsetzungslast gegenüber dezentraler Nachprogrammierung um rund das 35-Fache senkt; die Herleitung steht im Beitrag Was die Umsetzung von Gesetzen wirklich kostet. Dort ging es um ein Landesgesetz und rund 29.000 beitragspflichtige Betriebe. Der Binnenmarkt vervielfacht das Problem: Eine Richtlinie wird in 27 Mitgliedstaaten umgesetzt, und jedes Umsetzungsgesetz wird wiederum von Registerbehörden, Notariaten, Kammern, Softwarehäusern und Unternehmen in Code übersetzt. Dieselbe normative Idee, etwa dass eine Kapitalgesellschaft vollständig online errichtet werden kann, existiert am Ende in hunderten Implementierungen, die einander nicht kennen.
Die Union hat in den vergangenen Jahren viel dafür getan, dass wenigstens die Nachweise reisen. Das einheitliche digitale Zugangstor nach der Verordnung (EU) 2018/1724 verbindet die Verfahren der Mitgliedstaaten und verpflichtet sie seit Dezember 2023 zum grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen nach dem Once-Only-Prinzip. Das System zur Verknüpfung der Unternehmensregister (BRIS) macht Firmenbuch- und Handelsregisterdaten europaweit abrufbar. Die Richtlinie (EU) 2025/25, Anfang dieses Jahres im Amtsblatt veröffentlicht, führt ein EU-Gesellschaftszertifikat und eine digitale EU-Vollmacht ein, damit ein in einem Mitgliedstaat registriertes Unternehmen seine Existenz und seine Vertretung in jedem anderen nachweisen kann. Die Verordnung (EU) 2024/1183 sieht für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine europäische digitale Identitätsbrieftasche vor. Und die Verordnung (EU) 2024/903, die Verordnung für ein interoperables Europa, schafft den Rahmen, in dem öffentliche Stellen ihre Dienste grenzüberschreitend zusammenschalten.
Alle diese Rechtsakte regeln den Transport von Daten. Keiner regelt die maschinenlesbare Fassung der Regeln, die auf diese Daten angewendet werden. Wer heute eine Gründung mit Beteiligten aus einem anderen Mitgliedstaat prüft, erhält den Nachweis über eine Schnittstelle und die Vorschrift als Prosa.
Die Nachweise reisen bereits durch Europa. Die Regeln, die sie auswerten, sind noch nicht unterwegs.
Registerlogik: der Zwilling des Unternehmens trifft den Zwilling des Gesetzes
Ein Gesetzeszwilling rechnet nur so gut, wie seine Eingaben sind. In unserer Interviewstudie mit neun Expertinnen und Experten aus Gesetzgebungsorganen der EU, einem nationalen Parlament, Wissenschaft, Notariat und einem ERP-Anbieter für den öffentlichen Sektor war Interoperabilität eine eigene Säule: standardisierter Datenaustausch, eindeutige Identifikatoren für Personen, Organisationen und Vermögenswerte und verknüpfte Register, damit der Zwilling die Eingaben erhält, die er braucht. „E-Rechnung und integrierte Register sind Enabler“, sagte eine der befragten Personen. Für die Gründung sind die Eingaben klar benannt: Identität und Personenstand der Gründerinnen und Gründer, Strafregister oder Bundeszentralregister für die Zuverlässigkeit bei bestimmten Gewerben, Firmenbuch oder Handelsregister für beteiligte Gesellschaften, Qualifikationsnachweise für reglementierte Tätigkeiten.
Im Buch haben wir dafür den digitalen Zwilling des Unternehmens beschrieben: Er wird bei der Gründung angelegt, existiert bis zur Schließung und hält Geschäftsdaten, rechtliche Dokumente und Finanzberichte für die Verwaltung bereit; die bestehenden Register speichern seine Stammdaten. Der Gesetzeszwilling ist das Gegenstück. Der eine liefert die Fakten, der andere die Regeln, und die Entscheidung entsteht aus dem Zusammentreffen beider: Weil eine bestimmte Vorschrift des Umsetzungsgesetzes gilt und die Eingaben aus einem bestimmten Register so lauten, lautet das Ergebnis so. Diese Erklärung ist keine nachträgliche Begründung, sondern das Protokoll der Berechnung, und sie funktioniert über die Grenze hinweg, sobald beide Seiten dieselben Identifikatoren verwenden.
Wie das aussehen kann, zeigt die Geschäftslage der Auslandsgeschäfte im Buch. Im analogen Staat muss, wer europaweit Dienstleistungen anbieten will, dies mit Papiernachweisen zu Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Gewerbeberechtigung und Versicherungsschutz anzeigen. Der automatisierte Staat stellt die Nachweise aus einem Staatenverbund bereit und leitet nur dann Qualifizierungsschritte ein, wenn die automatisierte Regelprüfung ein Problem findet. Genau diese Regelprüfung ist ein Gesetzeszwilling.
Eine Ontologie für 24 Amtssprachen
Die zweite Machbarkeitsbedingung, semantische Standardisierung und ontologische Ausrichtung, wird im Binnenmarkt zur Hauptaufgabe. Ein Experte unserer Studie erinnerte daran, dass schon der Begriff „Kind“ im Steuerrecht anders definiert ist als im Strafrecht. Im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten ist das nicht anders: Sitz, Niederlassung, Geschäftsführung, Gesellschafter und Vertretungsbefugnis tragen ähnliche Namen und meinen Verschiedenes. Die Befragten empfahlen drei Dinge, die für einen europäischen Anwendungsfall zusammenpassen: Definitionen auf der höheren Normebene verankern, damit nachgeordnete Regeln sie erben; sprachneutrale Identifikatoren, um mehrsprachige Fassungen auszurichten; persistente URIs, unter denen die Bedeutung eines Begriffs abrufbar ist. Zwei europäische Bausteine gibt es bereits: die Terminologiedatenbank IATE als Ausgangspunkt für Begriffe und den European Legislation Identifier (ELI), mit dem jede Bestimmung eines Rechtsakts über Jurisdiktionen hinweg eindeutig und versioniert adressierbar ist.
Auf die vier Schichten aus dem Beitrag Von der Prosa zum Modell übertragen, verteilt sich ein grenzüberschreitender Zwilling so:
| Schicht | Unionsebene | Mitgliedstaat |
|---|---|---|
| Text | Richtlinie mit ELI je Artikel | Umsetzungsgesetz mit ELI je Paragraf, verknüpft mit dem Artikel |
| Ontologie | Gemeinsame Begriffe: Kapitalgesellschaft, Register, Vertretung | Nationale Erweiterungen: Firmenbuch, Gewerbeberechtigung, Befähigungsnachweis |
| Konfiguration | Fristen und Mindestanforderungen der Richtlinie | Stammkapital, Gebühren, Befreiungen, Gewerbelisten |
| Logik | Harmonisierte Prüfungen, etwa die Zulässigkeit der Online-Gründung | Nationale Berechnungen und Prüfpfade |
Das entspricht dem, was wir in unserem Schichtenmodell als Konfigurationsschicht definiert haben: Jurisdiktionsspezifische Parameter wie Sätze, Schwellen und Listen werden als Daten gepflegt, nicht als Code. Für den Binnenmarkt heißt das: Die Logik einer Prüfung wird einmal geschrieben, die Werte kommen aus 27 Konfigurationen, und jede Konfiguration verweist auf ihr Umsetzungsgesetz.
Was die Forschungsagenda daraus macht
Wir haben die Anwendbarkeit über Jurisdiktionen hinweg bereits im März 2025 beim ACM Symposium on Computer Science and Law als offenen Forschungspunkt genannt, und unsere Interviewstudie endet mit derselben Empfehlung: grenzüberschreitende Pilotprojekte, Standardisierung der Ontologie, Governance-Modelle. Die Unternehmensgründung erfüllt alle Kriterien, die wir an einen Anwendungsfall anlegen. Sie ist in ihren Kernfragen deterministisch, sie ist bereits in unionsrechtliche Verfahren eingebettet, ihre Eingaben liegen in Registern vor, und sie betrifft jedes Unternehmen genau einmal, aber jedes.
Für einen europäischen Pilot ergeben sich daraus fünf Arbeitspakete:
- Abgrenzen. Die deterministischen Fragmente von Richtlinie und Umsetzungsgesetz identifizieren, beginnend mit der Zulässigkeit der Online-Gründung, den Fristen und den Gebühren.
- Verankern. Jede Bestimmung auf Unions- und auf nationaler Ebene über ELI adressieren und die Umsetzungsbeziehung zwischen Artikel und Paragraf explizit modellieren.
- Ausrichten. Eine Kernontologie des Gesellschaftsrechts aufbauen, die an IATE anschließt und nationale Erweiterungen erlaubt; unsere laufende systematische Literaturstudie zu Rechtsontologien liefert dafür die Grundlage.
- Anbinden. Die Eingaben des Zwillings an Once-Only-Nachweise und Registerabfragen koppeln, damit die Erklärung einer Entscheidung auf Norm und Datenquelle zugleich verweist.
- Zuordnen. Klären, wer den Zwilling einer Richtlinie und wer den Zwilling der Umsetzung pflegt und zertifiziert, und diese Verantwortung einer zuständigen öffentlichen Stelle mit juristischer und technischer Besetzung übertragen. Ohne diese Governance bleibt die vierte Bedingung unserer Studie, angepasste Gesetzgebungs- und Governance-Prozesse, unerfüllt.
Die Europäische Union hat in ihrer Interoperabilitätsstrategie 2021 bis 2027 die Veröffentlichung maschinenlesbarer Vorschriften diskutiert, und einzelne Staaten wie Frankreich und Finnland haben damit experimentiert, Steuer- und Sozialleistungsregeln für den internen Gebrauch zu kodieren. Ein Zwilling geht darüber hinaus, weil er die ausführbare Fassung zu einem öffentlichen, auf den Wortlaut zurückführbaren Artefakt macht. Ich halte die Gründung für den Fall, an dem sich das erstmals in mehreren Rechtsordnungen zugleich zeigen lässt, weil die Nachweise dank Once-Only schon unterwegs sind und nur noch die Regeln fehlen.
Der nächste Schritt
Die Grundlagen dieses Beitrags, die vier Schichten, die Machbarkeitsbedingungen und das Belastungsmodell, finden Sie in den bisherigen Beiträgen dieser Serie und in unseren Veröffentlichungen unter Publikationen; die Vision dahinter beschreibt die Seite Digitaler Gesetzeszwilling. Wer in einer Registerbehörde, einem Notariat, einer Kammer oder einem Ministerium an der Online-Gründung arbeitet und einen grenzüberschreitenden Pilot mitgestalten möchte, ist eingeladen, mit uns zu sprechen.

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Christian Buchegger
Chief Sales Officer & Prokurist




