Welche Rechtsartefakte gehören in den Zwilling
Gesetz, Verordnung, Urteil, Kommentar, Verfassung, EU-Recht: welche Rechtsquellen ein digitaler Gesetzeszwilling braucht und welche Rolle sie darin spielen.
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Wer ein Gesetz in einen digitalen Zwilling überführt, steht am ersten Tag vor einer Frage, die keine Architekturgrafik beantwortet: Welche Rechtsquellen kommen überhaupt hinein? Nur der Gesetzestext, oder auch die Verordnungen, die ihn ausfüllen, die Urteile, die ihn auslegen, die Kommentare, die ihn erklären, die Verfassung und das Unionsrecht, die ihn begrenzen? Dieser vierte Beitrag unserer Serie zu digitalen Gesetzeszwillingen schlägt eine einfache Ordnung vor: Nicht der Rang einer Quelle entscheidet über ihren Platz im Zwilling, sondern ihre Wirkungssphäre, also ob sie verbindlich, auslegend oder informierend wirkt.
Ein Gesetz kommt nie allein
In den ersten drei Beiträgen haben wir beschrieben, was ein Gesetz als Modell leisten kann, wie aus Prosa in vier Schichten aus Text, Ontologie, Konfiguration und Logik ein ausführbarer Zwilling wird und warum die Kommunalsteuer ein geeigneter Prüfstein ist. In allen drei Beiträgen stand „das Gesetz“ im Mittelpunkt, als wäre es ein einzelnes Dokument. In der Praxis ist es das nie.
Um die oberösterreichische Tourismusabgabe zu berechnen, braucht man das Oö. Tourismusgesetz 2018, dazu die Verordnungen der Landesregierung, die Gemeinden in Ortsklassen einreihen und Betriebe den Beitragsgruppen zuordnen, und man sollte wissen, wie die Verwaltungsgerichte einzelne Begriffe verstanden haben. Rund 29.000 Abgabepflichtige müssen diese Rechnung in ihren Systemen nachvollziehen (Schnitzhofer 2025, ESWC PhD Symposium). Bei der Kommunalsteuer sind es das Kommunalsteuergesetz 1993, die Finanzverfassung und das Finanzausgleichsgesetz, die die Abgabe den Gemeinden zuweisen, Erlässe des Finanzministeriums, eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu Begriffen wie Betriebsstätte und Dienstnehmer sowie mehrere Kommentare. Darüber liegen das Unionsrecht und die Grundrechte, die festlegen, was eine Behörde überhaupt automatisiert entscheiden darf.
Die Rechtswissenschaft ordnet diese Quellen seit Kelsen und Merkl im Stufenbau der Rechtsordnung: Verfassung über Gesetz, Gesetz über Verordnung, Verordnung über Bescheid. Der Stufenbau sagt, welche Norm im Konflikt vorgeht. Er sagt nicht, was uns beim Bau des Zwillings beschäftigt: Was tut ein Artefakt mit dem Modell, wenn wir es hineinnehmen?
Drei Wirkungssphären: verbindlich, auslegend, informierend
In unserer Forschung am Institut für Wirtschaftsinformatik – Data & Knowledge Engineering der JKU Linz verwenden wir dafür eine Arbeitsklassifikation, die wir Sphere of Effect nennen. Sie fragt nicht nach dem Rang, sondern nach der Wirkung eines Artefakts auf das Ergebnis einer Entscheidung:
- Verbindlich (binding). Das Artefakt erzeugt die Norm selbst. Ohne es gäbe es die Pflicht, den Steuersatz oder die Ausnahme nicht. Dazu zählen Verfassung, unmittelbar anwendbares Unionsrecht wie EU-Verordnungen, Bundes- und Landesgesetze sowie die auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen. Auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das eine Bestimmung aufhebt, gehört hierher, weil es den verbindlichen Text verändert.
- Auslegend (interpretive). Das Artefakt erzeugt keine Norm, bestimmt aber, wie ihre Begriffe zu lesen sind. Dazu zählen die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, die Gesetzesmaterialien, Erlässe und Richtlinien der Ministerien sowie die Kommentarliteratur. Erlässe sind ein lehrreicher Grenzfall: Sie binden die nachgeordneten Behörden, aber weder Bürgerinnen und Bürger noch Gerichte. Für den Zwilling sind sie deshalb auslegend, nicht verbindlich.
- Informierend (informative). Das Artefakt erklärt, ohne zu binden oder auszulegen: Informationsbroschüren, Fragen und Antworten auf Behördenseiten, Rechenhilfen, Lehrbücher, Fachartikel und nicht zuletzt das allgemeine Wissen eines Sprachmodells. Solche Quellen helfen, den Anwendungsfall zu verstehen und Ergebnisse zu plausibilisieren. Eine Regel dürfen sie nie begründen.
Der Nutzen dieser Einteilung: Die Sphäre eines Artefakts legt fest, in welche Schicht es gehört und welche Rolle es dort spielt.
| Artefakt | Sphäre | Rolle im Zwilling | Schicht |
|---|---|---|---|
| Gesetz, Verordnung, EU-Verordnung | verbindlich | Anker jeder Regel und jedes Parameters | Text, Konfiguration, Logik |
| Verfassung, Grundrechte, Datenschutz- und KI-Verordnung | verbindlich | Rahmen: Zuständigkeit, Grenzen, Freigabe der Automatisierung | Metadaten und Schnittstellen |
| Urteile, Materialien, Erlässe, Kommentare | auslegend | Definitionen, Klassenhierarchien, Testfälle | Ontologie und Tests |
| Broschüren, FAQ, Lehrbücher, Modellwissen | informierend | Verständnis und Plausibilisierung | außerhalb des Zwillings |
Was den Zwilling bindet, ist nicht dasselbe wie das, was der Zwilling ausführt.
Verbindliche Quellen: der Anker in der Textschicht
Für verbindliche Quellen gilt ohne Ausnahme: Jede Regel in der Logikschicht und jeder Wert in der Konfigurationsschicht verweist auf eine Fundstelle in einer verbindlichen Quelle, mit Identifikator und Versionsdatum. Der Gesetzestext bleibt die primäre Rechtsquelle; der Zwilling ist sein rechnender Begleiter, der bei jeder Entscheidung auf die Bestimmung zurückzeigt, aus der sie folgt. Dafür eignet sich der European Legislation Identifier (ELI), mit dem Rechtsvorschriften in Österreich wie in der Europäischen Union bis auf die Ebene einzelner Paragrafen adressierbar sind; das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) stellt ihn für Bundes- und Landesrecht bereit.
Bei der Kommunalsteuer sind die verbindlichen Parameter überschaubar: Der Steuersatz von 3 Prozent der Bemessungsgrundlage, der Freibetrag von 1.095 Euro und die Freigrenze von 1.460 Euro im Kalendermonat stehen in § 9 des Kommunalsteuergesetzes 1993; der Katalog der Befreiungen steht in § 8, die Regeln zur Zerlegung der Bemessungsgrundlage auf mehrere Gemeinden in § 10. Alle diese Werte und Listen gehören in die Konfigurationsschicht, jeder mit seinem Paragrafen als Anker. Ändert eine Novelle den Freibetrag, ändert sich ein Wert in der Konfiguration, nicht der Code. Bei der Tourismusabgabe stehen die Prozentsätze je Beitragsgruppe und Ortsklasse zwar im Gesetz selbst (§ 43 Oö. Tourismusgesetz 2018); welcher Satz für einen Betrieb gilt, entscheiden aber erst die Verordnungen zu Ortsklassen und Beitragsgruppen. Sie sind formal keine Gesetze, aber verbindlich, und deshalb ebenfalls Anker.
Eine Verordnung steht im Stufenbau unter dem Gesetz, trägt aber oft die Zuordnungen und Zahlen, ohne die der Zwilling nicht rechnen kann. Wer nur „das Gesetz“ modelliert, hat einen Zwilling mit unvollständigen Parametern.
Ein Sonderfall sind Querverweise auf andere Gesetze. Das Kommunalsteuergesetz definiert den Dienstnehmer unter Rückgriff auf das Einkommensteuergesetz; die Tourismusabgabe knüpft an Umsatzbegriffe an, die anderswo geregelt sind. Solche Bestimmungen sind verbindlich, gehören aber in den Zwilling des anderen Gesetzes; wir verweisen auf sie, statt sie zu kopieren. So wächst aus einzelnen Zwillingen schrittweise ein System von Systemen, wie es die Forschung zu digitalen Zwillingen beschreibt (Schnitzhofer 2025, ESWC PhD Symposium).
Verfassung und Unionsrecht: Rahmen, nicht Rechenkern
Verfassung und Unionsrecht sind verbindlich, aber sie enthalten selten etwas, das der Zwilling rechnen könnte. Finanzverfassung und Finanzausgleichsgesetz sagen, dass die Gemeinden die Kommunalsteuer erheben; sie sagen nicht, wie hoch sie ist. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt in Artikel 22, unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung ausschließlich automatisiert ergehen darf. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, seit 1. August 2024 in Kraft, nimmt in Erwägungsgrund 12 Software aus, die ausschließlich von Menschen festgelegte Regeln automatisch ausführt, und legt für Hochrisiko-Systeme Protokollierungs- und Aufsichtspflichten fest.
Solche Normen gehören in den Zwilling, aber an einen anderen Ort als die Steuerformel. Sie sind Normen, denen der Zwilling unterliegt, nicht Normen, die er ausführt. Ihr Platz sind die Metadaten und die Schnittstellendefinitionen: Welche Behörde ist zuständig, auf welcher Kompetenzgrundlage, welche Entscheidungsfragmente dürfen ohne menschliche Prüfung beantwortet werden, welche Protokolle müssen anfallen. Wenn Unionsrecht ausnahmsweise selbst rechenbare Regeln enthält, etwa Schwellenwerte in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung, wechselt es die Rolle und wird zum Anker in der Konfiguration. Die Sphäre bleibt dieselbe, die Schicht ändert sich.
Urteile und Kommentare: die Auslegung wandert in die Ontologie
Die auslegenden Quellen sind die anspruchsvollsten, weil sie den Zwilling verändern, ohne dass sich ein Buchstabe im Gesetz ändert. Das Kommunalsteuergesetz zählt an Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu den Dienstnehmern; wann sie tatsächlich in den betrieblichen Organismus eingegliedert sind, hat der Verwaltungsgerichtshof in einer langen Reihe von Erkenntnissen präzisiert. Das Gesetz nennt die Personengruppe, die Kriterien stammen aus der Rechtsprechung, und sie entscheiden über die Bemessungsgrundlage. Wenn ein Kommentar erläutert, welche Tätigkeiten unter den Unternehmerbegriff des Tourismusgesetzes fallen, gehört diese Hierarchie in die Ontologie.
Die Ontologieschicht definiert die Begriffe, ihre Unterklassen und Beziehungen; jede Definition, die nicht wörtlich aus dem Gesetz stammt, trägt eine Annotation mit Quelle, Datum und dem Vermerk, dass es sich um Auslegung handelt. Die zweite Heimat der Auslegung sind die Testfälle: Ein Erkenntnis mit klarem Sachverhalt ist ein ausgezeichneter Testfall mit expertenvalidierter Erwartung. So wird Rechtsprechung prüfbar, statt unsichtbar im Code zu verschwinden.
Zwei Grenzen sind einzuhalten. Erstens darf eine auslegende Quelle nie der einzige Anker einer Regel sein; die Regel verweist auf das Gesetz, die Auslegung präzisiert den Begriff. Zweitens gilt die selektive Automatisierung, die wir als erste von vier Machbarkeitsbedingungen für eine rechtsstaatskonforme Automatisierung formuliert haben: Wo ein Begriff offen ist, die Rechtsprechung uneinheitlich oder Ermessen vorgesehen, exponiert der Zwilling keine Schnittstelle, sondern übergibt den Fall an einen Menschen. Ein Zwilling, der bei umstrittener Auslegung schweigt, ist kein Mangel, sondern ein Merkmal.
Daraus folgt eine organisatorische Pflicht: Wer einen Zwilling betreibt, beobachtet die Judikatur genauso wie das Bundesgesetzblatt. Ändert ein Höchstgericht das Verständnis eines Begriffs, braucht die Ontologie eine neue Version, und die Testfälle müssen es zeigen. Der Zwilling ist lebende Gesetzgebung, die mit der Auslegung wächst.
Informierende Quellen bleiben draußen
Für informierende Quellen ist die Regel am kürzesten: Sie bleiben außerhalb des Zwillings. Broschüren, Fragenkataloge, Lehrbücher und das Wissen eines Sprachmodells helfen, den Anwendungsfall zu verstehen, den Umfang abzugrenzen und Ergebnisse zu plausibilisieren. Sobald aber eine Regel oder ein Parameter im Zwilling nur durch eine solche Quelle belegt ist, hat das Modell einen Fehler.
Am deutlichsten zeigt das der Umgang mit Sprachmodellen: Sie eignen sich, um Kandidaten für Begriffe, Parameter und Regeln aus dem Text vorzuschlagen, sofern Menschen jedes Artefakt bestätigen oder korrigieren; als Rechtsquelle taugen sie nicht. Ein Modell, das die Tourismusabgabe aus seinem allgemeinen Wissen schätzt, liefert eine plausible Zahl und keine Begründung; ein Modell, das den Zwilling fragt, liefert den Betrag und den Paragrafen. Informierende Quellen dürfen die Erklärung anreichern, nie die Entscheidung tragen.
Fünf Regeln für die Auswahl
Aus den drei Sphären folgen fünf Auswahlregeln, die wir in unseren Anwendungsfällen anwenden:
- Jede Regel hat einen verbindlichen Anker. Logik und Konfiguration verweisen ausschließlich auf Gesetz, Verordnung oder unmittelbar anwendbares Unionsrecht, mit Identifikator und Versionsdatum.
- Auslegung wird annotiert, nicht versteckt. Urteile, Materialien, Erlässe und Kommentare prägen Ontologie und Testfälle und sind dort als Auslegung gekennzeichnet, mit Quelle und Datum.
- Der Rahmen steht in den Metadaten. Verfassung, Grundrechte, Datenschutz- und KI-Verordnung bestimmen Zuständigkeit, Grenzen und Freigabe der Automatisierung, nicht die Formel.
- Informierendes bleibt draußen. Broschüren, FAQ, Lehrbücher und Modellwissen dienen dem Verständnis und der Plausibilisierung, nie der Begründung.
- Der Umfang folgt der Bestimmtheit. Wo Ermessen, offene Begriffe oder uneinheitliche Rechtsprechung herrschen, gibt es keine Schnittstelle; der Fall geht an einen Menschen.
Wer diese Regeln anwendet, bekommt einen Zwilling, dessen Herkunft in jeder Zeile lesbar ist. Genau das verlangt der Rechtsstaat von einer automatisierten Entscheidung: nicht nur das richtige Ergebnis, sondern die Angabe, aus welcher Norm es folgt und welche Auslegung dabei zugrunde lag.
Der nächste Schritt
Wie die vier Schichten und die Wirkungssphären in unserem Forschungsprogramm zusammenspielen, beschreibt die Seite Digitaler Gesetzeszwilling. Die bisher erschienenen Arbeiten, darunter die Beiträge für IRIS 2025, das ACM Symposium on Computer Science and Law 2025 und das ESWC 2025 PhD Symposium, finden Sie unter Publikationen. Wenn Sie in Ihrer Verwaltung oder Ihrem Unternehmen ein Gesetz modellieren wollen, beginnen Sie mit der Liste der Artefakte und ihrer Sphären; wir tauschen uns gerne über Ihren Anwendungsfall aus.

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Christian Buchegger
Chief Sales Officer & Prokurist




